Sobald die ersten Temperaturen unter null fallen, beginnt für Eigentümer, Verwalter und Vermieter in Magdeburg eine wichtige Pflicht: Gehwege müssen sicher sein. Wer dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und im Schadensfall erhebliche Haftungsansprüche.
Die Räumpflicht in Magdeburg – Was sagt die Satzung?
In Magdeburg regelt die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt die konkreten Pflichten der Grundstückseigentümer. Die wichtigsten Punkte:
Räumzeiten:
- Werktags: 7:00 – 20:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags: 9:00 – 20:00 Uhr
Was muss geräumt werden?
- Gehwege und Bürgersteige vor dem eigenen Grundstück
- Zugänge zu Eingängen und Haustreppen
- Stellplätze und Zufahrten auf dem Grundstück
Breite der Räumfläche: Mindestens 1,50 Meter Gehwegbreite müssen freigehalten werden.
Streupflicht: Auch bei leichter Glätte (Eis, Schneematsch, Reifglätte) besteht die Pflicht zu streuen. Erlaubte Streumittel in Magdeburg sind vor allem Sand und Splitt. Auftausalz ist im öffentlichen Bereich oft nur eingeschränkt erlaubt – prüfen Sie die aktuelle Satzung oder fragen Sie Ihren Dienstleister.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Er kann die Räumpflicht jedoch auf Mieter übertragen – aber nur, wenn das im Mietvertrag klar und konkret vereinbart ist. Allgemeine Klauseln reichen nicht aus.
Bei Mietobjekten mit mehreren Parteien empfiehlt sich ein fester Dienstleister, der verlässlich räumt – unabhängig davon, ob ein Mieter krank, im Urlaub oder einfach nicht aufgestanden ist. Das Haftungsrisiko liegt am Ende beim Eigentümer.
Bei WEG-Verwaltung ist die Hausverwaltung für die Organisation verantwortlich. Sie beauftragt typischerweise externe Dienstleister.
Was passiert, wenn man seiner Räumpflicht nicht nachkommt?
Wer nicht räumt oder streut und es kommt zu einem Unfall, haftet. Das sind keine Ausnahmen – das ist Alltag in deutschen Gerichten.
Typische Szenarien:
- Fußgänger stürzt auf glattem Gehweg → Knochenbruch → Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Lieferfahrzeug rutscht auf nicht gestreuter Zufahrt → Schaden am Fahrzeug → Haftungsklage
Bußgelder: Die Stadt Magdeburg kann bei festgestellten Verstößen Bußgelder verhängen. Je nach Verstoß und Häufigkeit reichen diese bis in den vierstelligen Bereich.
Versicherung zahlt nur bei Nachweis ordnungsgemäßer Pflege: Viele Haftpflichtversicherungen berufen sich auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn kein Nachweis erbracht werden kann, dass regelmäßig geräumt und gestreut wurde.
Warum ein professioneller Winterdienst sinnvoll ist
Zuverlässigkeit
Professionelle Winterdienstleister haben feste Einsatzpläne und reagieren auf Wetteränderungen – auch nachts und am Wochenende. Wenn um 6:00 Uhr Schnee liegt, räumen sie, damit um 7:00 Uhr alles frei ist.
Dokumentation
Wir führen Einsatzprotokolle mit Datum, Uhrzeit und Maßnahmen. Das ist Ihr Nachweis im Streitfall – und gibt Ihrer Versicherung und Ihren Mietern Sicherheit.
Entlastung
Kein Aufstehen um 5:00 Uhr, kein Schaufeln bei Minusgraden, keine Organisation von Ersatz bei Krankheit. Sie können sich darauf verlassen, dass es erledigt wird.
Günstiger als gedacht
Ein professioneller Winterdienst in Magdeburg kostet je nach Objektgröße ab ca. 80 – 200 Euro pro Monat als Saisonvertrag. Das ist oft günstiger als ein Bußgeld oder ein einziger Schadensfall.
Unser Winterdienst in Magdeburg
Heidemann Services übernimmt den Winterdienst für Privatgrundstücke, Mietshäuser, Gewerbeimmobilien und Wohnanlagen in Magdeburg und Umgebung.
Unser Leistungsumfang:
- Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Stellplätzen
- Streuen mit Sand/Splitt bei Glätte und Eisbildung
- Einsätze nach festgelegtem Zeitplan oder Wetterbedarf
- Schriftliche Einsatzdokumentation
- Saisonverträge mit klaren Konditionen
Wir beraten Sie gerne zu einem Angebot, das auf Ihre Objektgröße und Anforderungen abgestimmt ist.