Entrümpelung

Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?

Nach dem Tod eines Angehörigen stellt sich schnell die Frage: Wer trägt die Kosten für die Entrümpelung? Erben, Vermieter, Sozialamt oder die Pflegekasse – wir klären auf.

12. April 20253 Min. LesezeitHeidemann Services

Nach dem Tod eines Angehörigen bleibt oft eine ganze Wohnung zurück – mit allem, was darin ist. Die Räumung kostet Geld. Aber wer muss das eigentlich bezahlen? Und gibt es Möglichkeiten, die Kosten ganz oder teilweise erstattet zu bekommen? Diese Fragen klären wir in diesem Beitrag.

Grundregel: Die Erben tragen die Kosten

Im deutschen Erbrecht gilt: Mit der Erbschaft gehen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten auf die Erben über. Dazu gehören auch die Kosten für die Wohnungsräumung und Entrümpelung.

Das bedeutet konkret:

  • Erben müssen die Entrümpelung selbst organisieren und bezahlen
  • Die Kosten können aus dem Nachlass entnommen werden, bevor das verbleibende Vermögen aufgeteilt wird
  • Gibt es mehrere Erben, teilen sich diese die Kosten entsprechend ihrer Erbquote

Wenn der Nachlass mehr Schulden als Vermögen hat, können Erben die Erbschaft ausschlagen. In diesem Fall übernimmt ein Nachlassverwalter die Abwicklung.

Kann der Vermieter die Räumung verlangen?

Ja – aber er muss sie nicht bezahlen. Der Vermieter hat ein Recht auf eine besenreine und geräumte Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses. Er darf jedoch nicht eigenmächtig in die Wohnung eindringen und Gegenstände entfernen, solange der Mietvertrag noch läuft.

Wichtig: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Erben beträgt drei Monate. In dieser Zeit läuft die Miete weiter. Der Vermieter kann in der Zwischenzeit keine Entrümpelung auf Kosten der Erben durchführen lassen – es sei denn, die Wohnung ist verlassen und es besteht akute Gefahr (zum Beispiel durch extreme Verwahrlosung).

Wann zahlt das Sozialamt?

Das Sozialamt oder Jobcenter kann die Kosten übernehmen, wenn:

  • Die Erben selbst Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung sind
  • Der Verstorbene keine Erben hinterlassen hat oder alle die Erbschaft ausgeschlagen haben (sogenannte Erblosigkeit)
  • Der Nachlass nicht ausreicht, um die Räumungskosten zu decken

Im Fall der Erblosigkeit oder Überschuldung des Nachlasses ist häufig das Nachlassgericht zuständig, das einen Nachlassverwalter bestellt. Dieser wiederum kann beim Sozialamt Unterstützung beantragen.

Was ist mit der Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt in der Regel keine Entrümpelungskosten nach einem Todesfall. Sie übernimmt lediglich Kosten für bestimmte Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen für lebende Pflegebedürftige.

Ausnahme: Wenn ein Pflegebedürftiger vor seinem Tod in ein Heim gezogen ist und seine Wohnung aufgegeben werden muss, kann in Einzelfällen geprüft werden, ob Leistungen aus der Sozialhilfe (SGB XII) greifen.

Gibt es steuerliche Möglichkeiten?

Ja. Entrümpelungskosten nach einem Todesfall können in bestimmten Konstellationen steuerlich geltend gemacht werden:

  • Als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuererklärung (wenn Erbschaftsteuer anfällt)
  • Als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung

Sprechen Sie dazu mit einem Steuerberater, der mit Erbschaftssituationen vertraut ist.

Wertanrechnung: Wenn Gegenstände den Preis senken

Wenn in der Wohnung noch werthaltige Möbel, Antiquitäten, Elektrogeräte oder Sammlerstücke vorhanden sind, können diese oft in der Preiskalkulation berücksichtigt werden. Wir schauen uns bei der Besichtigung gemeinsam an, was noch einen Wert hat – und rechnen das auf die Gesamtkosten an. In manchen Fällen entstehen Ihnen dadurch gar keine Kosten.

Fazit

In den meisten Fällen tragen die Erben die Kosten für die Entrümpelung nach einem Todesfall. Es gibt jedoch klare Ausnahmen: Wer selbst Sozialleistungen bezieht, einen überschuldeten Nachlass erbt oder die Erbschaft ausschlägt, sollte beim Sozialamt oder Jobcenter nachfragen. Wir unterstützen Sie mit einem transparenten Kostenvoranschlag, der für Anträge bei Behörden genutzt werden kann.

entrümpelungtodesfallkostenerbensozialamtnachlassmagdeburg

Jetzt anfragen

Kostenloses Beratungsgespräch

Wir kommen zu Ihnen, nehmen Maß und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.